Am Donnerstag kündigte Hartmut Möllring, der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, an, dass er persönlich über den Verbleib einzelner Struktureinheiten an den Universitäten, z. B. Institute oder Fakultäten, entscheiden wolle. Damit untergräbt er die Freiheit von Forschung und Lehre, die nicht zufällig im Grundgesetz verankert ist. Wir erwarten, dass sich Sachsen-Anhalt auch weiterhin an diesen Grundsatz und damit an das Grundgesetz hält.
Diese Ankündigung Möllrings reiht sich in eine Serie unqualifizierter Handlungen seinerseits ein, die für uns als Studierendenvertretung schon lange nicht mehr hinnehmbar sind. Durch sein destruktives Handeln wird nicht nur den Hochschulen, sondern dem gesamten Land Sachsen-Anhalt nachhaltig Schaden zugefügt.
Zudem ist die aktuelle Strukturdebatte an Hohn nicht zu überbieten. Durch die BaföG-Reform stehen dem Land jährlich 28,2 Millionen Euro mehr zu Verfügung. Dennoch wird die zum Teil durchaus notwendige Strukturdebatte nicht von der Kürzungsdebatte getrennt. An den millionenschweren Kürzungen im Hochschul-Etat wird weiterhin festgehalten. Dabei ist keine sinnvolle Strukturplanung möglich, wenn sie nur mit dem Ziel der Kürzungen geführt wird. Hinzu kommt das fragwürdige Verbreiten von Halbwahrheiten durch Minister Möllring, wie zuletzt in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 20.06.2014: Es stimmt zwar, dass die jährlichen Zuwendungen des Landes an die Hochschulen insgesamt gestiegen sind, rechnet man daraus aber den insbesondere in Folge von Tarifverhandlungen gestiegenen Landeszuschuss für Tarifmittel heraus, so resultiert wenigstens für die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg eine faktische Kürzung des Grundbudgets von ca. 8 Millionen Euro in den vergangenen zehn Jahren. Es scheint vor diesem Hintergrund mehr und mehr, dass weder das Wissenschaftsministerium noch die Landesregierung ein aufrichtiges Interesse an einer attraktiven Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt haben.
Zum wiederholten Male sehen wir uns daher gezwungen, dass Agieren der Landesregierung und insbesondere das des für die Hochschulen zuständigen Ministers Möllring entschieden abzulehnen. Seine Eignung für das Amt eines Wissenschaftsministers muss ernsthaft in Frage gestellt werden, wenn man sich vor Augen führt, mit welch direktiver und wenig auf konstruktiven Austausch ausgerichteter Amtsführung Möllring den Akteuren im Hochschulbereich im letzten Jahr entgegen getreten ist, und wie wenig die Vorschläge seines Ministeriums darauf bedacht zu sein scheinen, die Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt trotz vielleicht notwendiger Umstrukturierungen nachhaltig attraktiv zu gestalten. Ein Rücktritt wäre womöglich der bedeutendste Beitrag, den Hartmut Möllring zur Debatte um die strukturellen Gestaltung der Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt leisten könnte.