[:de]Vorläufige Vereinbarung zur Verwendung von Schriftwerken für Lehre und Forschung an Hochschulen[:]

Von | 23. Dezember 2016

[:de]Liebe Studierende,

seit heute Vormittag steht es fest: der bisherhige Vertrag mit der VG Wort wird bis zum 30.09.2017 fortgeführt!

Die Lehrmaterialien dürfen also weiterhin über diverse Medien vervielfältigt werden und die Hochschulen zahlen weiterhin eine Pauschalvergütung.

Bis zum 1. Oktober 2017 soll nun neu verhandelt werden, leider ohne Studierende. Das kritisieren wir noch immer stark, da die Hauptlast der Verhandlungen auf unseren Rücken getragen wird. Weiterhin fordern wir noch immer eine entsprechende Anpassung des §52a UrhG!

 

Hier die PM der HRK.[:]