Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung und/oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät.
Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung und/oder Beratung über die Verwendung von Ressourcen der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal, Räume etc.) und über grundsätzliche Fragen der Forschung und Lehre der Fakultät.