Du hast eine super Projektidee und benötigst noch finanzielle Hilfe zu deren Umsetzung? Dann freuen wir uns, wenn wir dich und dein Projekt unterstützten können.
Wie stelle ich einen Antrag?
- Antrag A7 hier herunterladen
- Das Formular M7 lesen
- Antrag ausfüllen
- Bei uns im Büro vorbeibringen oder per Mail an verwaltung@stura-md.de
- Abgabe 7 Tage vor der nächsten Sitzung
Und dann?
- du erhältst von uns eine Einladung zur Sitzung
- du stellst auf der Sitzung deine Idee vor und wir stellen noch ein paar Fragen
- der Stura stimmt gemeinsam über die Förderung ab
Was du beachten solltest:
- Förderrichtlinien
- Oben genanntes M7
- Selbstverpflichtung (Am Ende von M7)
Förderrichtlinien:
Die Förderungsfähigkeit von Projekten und Veranstaltungen bemisst der Studierendenrat an seinen satzungsmäßigen Aufgaben. Das bedeutet die Veranstaltung oder das Projekt sollte einen Mehrwert für die Studierendenschaft darstellen bzw. mit sich bringen. Außerdem sollte dieser Mehrwert hauptsächlich den Studierenden zu Gute kommen. Nur wer sich durch die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft finanziell an ihr beteiligt, sollte von ihren Geldern profitieren. Ein wirtschaftliches Haushalten mit den Geldern der Studierendenschaft stellt eine grundlegende Bedingung dar. Weiterhin ist eine finanzielle Förderung durch den Studierendenrat stets als eine Verlustunterstützung zu betrachten. Sollte eine Vorfinanzierung nötig sein, so ist diese bis zur Abrechnung beim Sprecher für Finanzen wie ein zinsloses Darlehen zu behandeln, dass vier Wochen nach Ablauf des Projektes oder der Veranstaltung fällig wird. Bei der Abrechnung ist festzustellen, welcher Anteil der Verlustunterstützung benötigt wurde, der Restbetrag ist dem Studierendenrat innerhalb von vier Wochen zurückzuzahlen. Persönliche Bereicherung des Veranstalters aus Mitteln der Studierendenschaft ist aus Sicht des Studierendenrates nicht zu akzeptieren. Für Projekte mit einer jährlichen Förderung ist das Ende des Haushaltsjahres als Ablauf der Veranstaltung zu betrachten.
Die Finanzierung von Studium und Lehre in Form von Lehrveranstaltungen oder Pflichtstudienleistungen innerhalb von Lehrveranstaltungen (z.B. die Durchführung eines Projektes / Praktikums) ist nicht Aufgabe der Studierendenschaft sondern der Hochschule. Die notwendigen finanziellen Mittel zur Durchführung der entsprechenden Lehrveranstaltungen müssen von den zuständigen Haushaltsstellen der Universität aufgebracht werden.
Der Studierendenrat steht jedoch gern zur Verfügung, um als Vermittler und Vertreter der Studierenden die entsprechenden Stellen an der Universität aufzusuchen und auf die planmäßige Durchführung des Lehrangebotes und deren Finanzierung hinzuwirken