Am 16. und 17. Dezember 2021 könnt ihr eure Stimmen nutzen, um in einer außerordentlichen Nachwahl 8 Vertreter:innen in den Studierendenrat (StuRa) zu wählen oder, um euch selbst als Vertreter:in für den StuRa aufstellen zu lassen. Was, wie und warum – erfahrt ihr hier!
Unsere Übersicht klärt euch dabei in Ruhe über alles auf. Also: „Was ist eigentlich diese studentische Selbstverwaltung?“, „Warum ist diese so wichtig?“ und „Was macht da jetzt genau der StuRa?“ – im Folgenden gibt es die Kurzfassung ;)
Was wird gewählt?
Der Studierendenrat – Genauer gesagt, 8 Vertreter:innen die hinzugewählt werden.
Warum wird außerhalb der eigentlichen Wahlperiode gewählt?
Normalerweise beginnt jede Legislatur der studentischen Selbstverwaltung immer im Juli eines jeden Jahres und dauert ca. 1 Jahr. Der Studierendenrat stand dieses Jahr erstmals vor der Herausforderung, dass er nicht alle möglichen Plätze vergeben konnte. Aber was bedeutet das?:
Der Studierendenrat besteht satzungsgemäß aus 15 Mitgliedern, die durch die Studierendenschaft (also euch) gewählt werden. Zu den letzten Wahlen im Mai 2021 sind allerdings weniger als 15 Personen angetreten, sodass der Studierendenrat sich derzeit nur aus 7 gewählten Vertreter:innen zusammensetzt.
Vor diesem Hintergrund haben wir in Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung, dem Wahlamt und der Rechtsstelle beschlossen, dass wir die übrigen 8 Plätze gerne in einer Nachwahl vergeben möchten. Denn eine gute studentische Vertretung kann nur gewährleistet sein, wenn genügend Vertreter:innen vorhanden sind, um die Interessen der Studierendenschaft auch durchzusetzen.
Wie lasse ich mich wählen?
Ihr wollt euch selbst engagieren und zur Wahl aufstellen lassen? Zunächst einmal Gratulation zu dieser guten Entscheidung!
Was es konkret bedeutet, für ein Mandat oder als Stellvertreter:in gewählt zu sein, haben wir in unserer Übersicht erklärt. Um euch aufstellen zu lassen, müsst ihr einfach dieses Formular ausfüllen – dabei ist es egal, wie viele Personen auf der Liste stehen. Ihr könnt euch auch allein auf die Liste setzen lassen, wobei Listen mit mehreren Kandidierenden in der Regel bessere Chancen haben und ihr so natürlich auch Menschen mit gleichen oder ähnlichen Interessen vereint, die euch zusätzlich unterstützen. Aber egal wie, wichtig ist nur, dass drei Kommiliton:innen diese Liste unterzeichnen, also eure Kandidatur unterstützen. Danach müsst ihr das Formular bis spätestens 9. Dezember 2021 um 15.00 Uhr beim Wahlamt abgeben. Das wars schon!
Wir möchten alle, die sich bereiterklären mit einer eigenen Liste zur Wahl anzutreten, in besonderem Maße unterstützen. Daher kontaktiert uns gerne über die üblichen Kommunikationswege. Wir stehen euch mit mehr als nur Rat und Tat zur Seite.
Wie wird gewählt?
Wie bereits seit 2017 wird es auch dieses Mal wieder Onlinewahlen geben – Stimmabgabe ganz einfach mit eurem Uni-Account!
Das Wahlportal öffnet erst am 16.12.2021. Den entsprechenden Zugangslink erhaltet ihr über den „studierende-l – Verteiler“ an eure OvGU-Mailadresse. Solltet ihr am 16. oder 17. Dezember dennoch Probleme mit der Stimmabgabe haben, schaut einfach mal hier vorbei. Wenn es dann immer noch nicht klappt, wendet euch per Mail an: wahlamt@ovgu.de.
Weitere Infos von der Uni: https://www.ovgu.de/wahlen.html
Warum wird eine Nachwahl und keine Neuwahl durchgeführt?
Nach langen Überlegungen und intensiver Beratung mit der Universitätsleitung, dem Wahlamt und der Rechtsstelle der Universität, haben wir uns dazu entschlossen eine Nachwahl, anstelle einer Neuwahl durchzuführen. Die Gründe für unsere Entscheidung, möchten wir euch hier gerne transparent darlegen:
Aufgrund des geringen Interesses an einem Mandant im Studierendenrat bei der Wahl im Mai diesen Jahres, konnten wir nicht ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass sich bei einer jetzigen Neuwahl mindestens 15 Personen zur Wahl stellen lassen. Wir haben unter uns, den gewählten Mitgliedern im Studierendenrat, eine Umfrage durchgeführt, wie viele Personen wieder bei einer Neuwahl für den Studierendenrat antreten würden. Die Resonanz war äußerst gering und lag bei drei Personen. Dies liegt aber nicht darin begründet, dass die übrigen Mitglieder kein Interesse mehr an der Arbeit im Studierendenrat haben, sondern dass ihnen das Risiko, nach einer Neuwahl mit einer noch geringeren Anzahl als den aktuell 7 Personen, arbeiten zu müssen, zu hoch war. Die Arbeit im Studierendenrat ist mehr als interessant, aber auch herausfordernd und umfangreich und daher mit weniger als 10 Personen nicht machbar.
Vor diesem Hintergrund haben wir überlegt, was in der aktuellen Situation das Beste für die Studierendenschaft und den Studierendenrat wäre und uns für Nachwahlen entschieden. Nachwahlen bieten in diesem Zusammenhang den Vorteil, dass die aktuellen Mitglieder im Amt bleiben und zusätzliche Personen hinzugewählt werden. Hier war die Sicherheit gegebenen, dass selbst wenn sich keine weiteren Studierenden für ein Mandat zur Wahl stellen, der Studierendenrat weiterhin handlungsfähig und eine Studierendenvertretung gewährleistet ist. Dies war uns vor allen Dingen wichtig, damit wir weiterhin studentische Vertreter:innen in die Kommissionen und Universitätsgremien entsenden können, die wiederum versuchen eure Interessen zu vertreten und durchzusetzen, als auch im Hinblick auf die Referate und die Fachschaftsräte, die ohne unsere Existenz nicht handlungsfähig sind. Daher haben wir die sicherste und kalkulierbarste Entscheidung getroffen, die uns zur Verfügung stand.
Solltet ihr weitere Fragen zu unserer Entscheidungsfindung haben, so wendet euch gerne über die üblichen Kommunikationswege an uns.