Sonder Sozial Darlehen

Von | 15. Juni 2024

Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum Wintersemester 2024/25 steigt der Semesterbeitrag von 155,20€ auf 277,90€. Die daraus resultierende Erhöhung von 122,70€ führt bei vielen Studierenden zu finanziellen Problemen und Sorgen. Um eine kurzfristige Unterstützung zu bieten, haben wir in der Sitzung vom 16.05.20241 ein spezielles Sondersozialdarlehen eingeführt. Die maximale Förderhöhe des Sondersozialdarlehens entspricht der Erhöhung des Semesterbeitrages von 122,70€. Es handelt sich hierbei um eine kurzfristige Überbrückungslösung, um Studierende in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Die Bedingungen des Sondersozialdarlehens entsprechen bis auf Absatz 3 und 5 denen unseres Sozialdarlehens nach §23 FO des Studierendenrates: 

§23 Sozialdarlehen

  1. Für die kurzfristige Überbrückung einer persönlichen sozialen Notlage kann der Studierendenrat an Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Darlehen ausgeben. 
  2. Die Höhe des Darlehens wird im Einzelfall festgelegt und kann von der beantragten Summe abweichen. 
  3. Das maximale Darlehen beträgt 2.000,00 € pro Studierenden. 
  4. Der*Die Sprecher*in für Finanzen des Studierendenrates haben die Ordnungsmäßigkeit der Rückzahlungen zu überwachen. 
  5. Das Darlehen ist vor dem Ende des Studiums der antragstellenden Person zu tilgen. 2
wiki.stura-md.de

Da es sich um ein reduziertes Darlehen handelt, ist das Antragsverfahren verkürzt. Das Darlehen kann bis zum 15.10.2024 beantragt werden. Um das Sondersozialdarlehen beantragen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt 

  • Das Formular für das Sondersozialdarlehen (Formulare)
  • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate (bspw. Durch Kontoauszüge)
  • Selbstbeurteilung ca. 900 Wörter (Es geht darum, kurz zu erklären, warum das Sondersozialdarlehen benötigt wird und wie sich die momentane Lebenssituation gestaltet etc.) (Beispiel)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Falls vorhanden, Kopie des Visums 

Alle Dokumente werden in gebündelter Form an die folgende E-Mail-Adresse geschickt: sondersozialdarlehen@stura-md.de

Das Sondersozialdarlehen wird frühestens ab dem 16.10.2024 ausgezahlt. Je nachdem, wie viele Studierende das Sondersozialdarlehen beantragen, kann es sein, dass nicht alle Antragstellenden das Darlehen erhalten, da unsere Mittel begrenzt sind. Dennoch stehen wir als Studierendenrat unterstützend zur Seite. Sobald die Sonderkommission Sondersozialdarlehen alle Anträge bearbeitet und entschieden hat, wer das Sondersozialdarlehen erhält, wird eine Benachrichtigung verschickt und der Betrag entsprechend ausgezahlt.

  1. Beschlüsse sind hier zu finden: https://wiki.stura-md.de/wiki/Beschlussdokumentation/2024#Sitzung_vom_16.05.2024 ↩︎
  2. Die Frist verkürzt sich auf 3 Semester oder Studienabschluss, je nachdem, was früher eintritt. ↩︎