Stellungnahme der studentischen Senator*innen, des Studierendenrates und studentischen Vertretungen auf Fakultätsebene

Von | 10. Oktober 2018
Liebe Studierende,
sehr geehrte Senatorinnen und Senatoren,
sehr geehrtes Rektorat,
in der Sitzung des akademischen Senats vom 19.09.2018 wurde die Verwaltungs- und Benutzerordnung der zentralen Betriebseinheit „Sportzentrum“ (SPOZ) in erster Lesung verabschiedet. Dies geschah trotz großer Kritik der anwesenden Studierenden und gegen die Stimmen aller vier studentischen Senator*innen. Diese Ordnung sieht unter anderem vor, dass Gebühren bzw. Entgelte, wie bisher, in Abhängigkeit vom Aufwand des Angebotes erhoben werden. Neu ist, dass nun eine pauschale Gebühr von 10 € pro Studierende*r pro Kurs erhoben wird. (§ 6 Abs. 1a)
Diese Entscheidung können wir zum einen inhaltlich nicht mittragen, zum anderen möchten wir den vorangegangenen Prozess kritisieren. Wir sehen eine Vielzahl guter Gründe, weshalb dieses Vorhaben abzulehnen ist, leider wurde sich aus unserer Sicht nicht ausreichend hiermit auseinandergesetzt. Wir halten es deshalb für notwendig, noch einmal Stellung zu nehmen:
  • Ohne Möglichkeit zur Rückerstattung des Betrages überlegen es sich viele Studierende zweimal ob sie sich für einen Kurs einschreiben. In jedem Sportverein kann ein Probetraining absolviert werden. Sich einen Kurs erst einmal anzuschauen wird häufig nicht möglich sein, da viele Sportangebote bereits Minuten nach der Freischaltung komplett belegt sind. Wie kann im Falle von Krankheit oder anderer Verhinderung der Beitrag erstattet werden? Was kann getan werden, wenn die Kursbeschreibung irreführend ist und die*der Studierende lieber ein anderes Angebot wahrnehmen möchte? Wir glauben, dass der Beitrag zu sinkenden Teilnehmer*innenzahlen führen wird, da 10 € ausreichen um unsichere Studierende abzuschrecken.
  • Laut § 111 Abs. 8 des Landeshochschulgesetzes, welcher die Erhebung von Gebühren und Entgelten regelt, sind „[hierbei] soziale Gesichtspunkte […] zu berücksichtigen“. Ein pauschaler Beitrag ohne die Möglichkeit auf Befreiung für z.B. Sozialhilfeempfänger*innen kann dem nicht gerecht werden.
  • Der gleiche Paragraph sagt auch, dass bei „hochschulpolitischem Interesse“ von der Erhebung abgesehen werden kann. Sport trägt wie kaum ein anderer Teil des Lebens auf dem Campus zur Integration bei. Bei einem Anteil von 20% Internationals an dieser Universität sehen wir ganz klar ein politisches Interesse. Diese Möglichkeit des interkulturellen Austausches sollten wir nicht mit einem Preisschild versehen.
  • Anscheinend herrscht im Rektorat die Auffassung, dass mit Beginn des Semesters alle Studierende einen festen Stundenplan haben – das hat uns sehr verblüfft. Für viele Studierende, gerade an der Fakultät für Humanwissenschaften, ist ein rechtzeitig feststehender Stundenplan ein ferner Traum. Regelmäßig ändern sich auf Grund von überbuchten Seminaren in den ersten Wochen des Semesters die Stundenpläne. Die Einschreibung in die Sportkurse am 12. Oktober, welche nun mit der Entrichtung der Gebühr einher geht, kann nicht funktionieren. Erst recht nicht, wenn eine Möglichkeit des Widerrufs fehlt.
  • Die Erarbeitung der Ordnung fand ohne jegliche studentische Beteiligung statt. Wir erwarten schlicht, dass bei Vorhaben, welche unmittelbare Auswirkungen auf alle 13000 Studierenden dieser Universität haben, der Studierendenrat, als universitäre Interessenvertretung der Studierenden, involviert wird. Die Tatsache, dass die Ordnung gerade einmal drei Wochen vor den Kurseinschreibungen im kommenden Wintersemester verabschiedet wurde, zeigt uns, dass nie ein Interesse bestand Studierende in diesen Prozess einzubeziehen. Dazu kommt, dass der Senat ein Gremium ist in welchem die Professor*innen per Gesetz die Mehrheit der Stimmen haben und somit nicht darauf angewiesen sind, dass Studierende die Vorhaben anderer unterstützen. Studentische Beteiligung an universitären Prozessen sieht anders aus!
  • Darüber hinaus verwundert es uns sehr, dass hier eine Verwaltungs- und Benutzungsordnung verabschiedet wurde, jedoch immer noch nicht einsehbar ist wie mit den erhobenen Gebühren umgegangen werden soll. Bei jeder anderen bisher eingerichteten Betriebseinheit wurde dazu lang und ausführlich im Senat debattiert und hinterfragt, wie genau mit den finanziellen Mitteln gehaushaltet wird. Insofern sehen wir hier eine Fahrlässigkeit einiger Mitsenator*innen in ihrer Verantwortung gegenüber der Universität und deren Mittelvergabe!
Das einzige Zugeständnis, welches gemacht wurde, ist die Prüfung einer vierwöchigen Rücktrittsfrist“. Dies sehen wir als nicht ausreichend an, vor allem, da niemand inhaltliche Bedenken bezüglich der Rücktrittsfrist hatte, sondern nur die ungeklärte Frage nach der technischen Umsetzbarkeit im Raum stand. Man stelle sich vor, an dieser Universität würden Studiengänge beschlossen und eingeführt im vollen Bewusstsein, dass es passieren kann, dass 2 bis 3 geplante Teilaspekte an technischer Umsetzung scheitern könnten. Für uns ist ein kostenfreies Sportangebot Teil einer ausfinanzierten Universität. Auch im Landeshochschulgesetz steht „Sie [die Hochschulen] fördern in ihrem Bereich die sportliche und kulturelle Selbstbetätigung“. Wenn nun Aussagen wie „[…] Wir können uns dieses Sportangebot schon seit Jahren nicht mehr leisten“ getätigt werden – dann mag das so sein und stellt definitiv ein Problem dar. Jedoch können wir als Studierendenvertretungen kein Vorhaben unterstützen bei dem Studierende finanziell dazu beitragen sollen, eine über die Jahre schlechter werdende Finanzierung seitens des Landes zu kompensieren.
Nicht in einem Bundesland in dem es keine Studiengebühren gibt. Erst recht nicht, nachdem Studierende nicht an entsprechenden Prozessen beteiligt wurden.
Milena Zumbeck (Studentische Senatorin – Stura)
Toni Müller (Studentischer Senator)
Till Isenhuth (Studentischer Senator)
Alexander Hönsch (Studentischer Senator)
Henning Venghaus (Studentischer Senator)
Studierendenrat (Stura)
Fachschaftsrat der Fakultät für Humanwissenschaften (FasRa FHW)
Fachschaftsrat der Fakultät für Maschinenbau (FaRa FMB)
Fachschaftsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (FaRa WiWi)
Fachschaftsrat der Fakultät für Medizin (FaRa Med)
Fachschaftsrat der Fakultät für Mathematik (FaRa Math)
Fachschaftsrat der Fakultät für Naturwissenschaften (FaRa FNW)
Fachschaftsrat der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik (FaRa FVST)
Fachschaftsrat der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik (FaRa FEIT)
Fachschaftsrat der Fakultät für Informatik (FaRa FIN)