Keine Entdemokratisierung der Uni! Stellungnahme des StuRa OVGU zum AfD-Antrag Drucksache 7/3844

Der AfD haben wir schon mehr als genug Aufmerksamkeit und viel zu viele Zeilen gewidmet. Wie wir zu ihr stehen, braucht an dieser Stelle nicht noch einmal erwähnt werden; es ist in ausreichendem Umfang beispielsweise auf unserer Website nachlesbar. Was wir allerdings keinesfalls unkommentiert lassen wollen, ist ein Antrag, welchen die AfD-Fraktion des sachsen-anhaltinischen Landtags am 16.01.2019 stellte [1]. Unter dem Titel „Studenten sollen studieren“ fordern die Abgeordneten so viele Einschränkungen der studentischen Selbstverwaltung, dass wir es für unerlässlich halten, uns hierzu zu äußern.

Zu Forderung 1.: „Abschaffung der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft in den sog. ‚Studierendenschaften‘ (vgl. §65 Abs. 1 HSG LSA) […] Im Übrigen ist die Bezeichnung ‚Studierendenschaft‘ durch ‚Studentenschaft‘ zu ersetzen.“

Ein Austritt aus der Studierendenschaft ist nach Ablauf des ersten Semesters problemlos möglich [§65 Abs. 1 HSG LSA]. Wir trauen jedem und jeder Studierenden zu, einen Antrag auf Austritt aus der Studierendenschaft zu verfassen. Eine Begründung, warum eine Änderung der Regelung notwendig wäre, fehlt im Antrag der Fraktion. Da die Studierendenschaft nicht ausschließlich männliche Studierende beinhaltet, sehen wir keinen Grund, das männliche Generikum in diesem Kontext zu verwenden.

Zu Forderung 2.: „Beschränkung der durch § 65 Abs. 1 HSG LSA geregelten Aufgaben der sog. ‚Studieren-denschaften‘ auf die hochschulinterne studentische Interessenvertretung […]. Die Förderung der ‚Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz‘ (§ 65 Abs. 1 Nr. 4) ist ersatzlos zu streichen.“

Alle Belange, welche Studierende betreffen, betreffen auch die studentische Selbstverwaltung und sind somit Teil ihres Arbeitsbereichs. Die „Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz“ ist angesichts einer sich globalisierenden Welt ein wichtiger Teil der sozialen Belange aller Studierenden und ihre Förderung damit ebenfalls Aufgabe der Studierendenschaften.

Zu Forderung 3.: „Ausschluss der Gleichstellungsbeauftragen, Studenten und sonstigen nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter aus dem Senat (vgl. § 67 Abs. 1 HSG LSA)“

Ein Ausschluss von Studierenden sowie nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden aus dem Senat ist aufgrund des Aufgabenbereichs des Senats nicht sinnvoll. Gerade da der Senat „über wesentliche Aspekte des akademischen Lebens“ [Antrag] entscheidet, ist es erforderlich, alle betroffenen Gruppen jedes akademischen Grades in den Entscheidungsprozess einzubinden. Demokratie und somit auch demokratisch legitimierte Gremien zeichnen sich durch Minderheitenschutz aus. Dieser wird durch die Gleichstellungsbeauftragten gesichert, weshalb wir die Idee, diese aus den universitären Entscheidungsgremien auszuschließen, strikt ablehnen.

Zu Forderung 4.: Hier gilt dasselbe wie für Punkt 3.

Zu Forderung 5.: Hier gilt dasselbe wie für Punkt 2.

Einer solch rückwärtsgewandten „Zukunfts“orientierung, wie die AfD sie für die Universitäten Sachsen-Anhalts vorsieht, treten wir entschieden entgegen!

Hiermit scheint uns vorerst alles gesagt.

[1] Drucksache 7/3844, einsehbar unter

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/dokumente/aktuelle-dokumente/drucksachen/

Stellungnahme der studentischen Senator*innen, des Studierendenrates und studentischen Vertretungen auf Fakultätsebene

Liebe Studierende,
sehr geehrte Senatorinnen und Senatoren,
sehr geehrtes Rektorat,
in der Sitzung des akademischen Senats vom 19.09.2018 wurde die Verwaltungs- und Benutzerordnung der zentralen Betriebseinheit „Sportzentrum“ (SPOZ) in erster Lesung verabschiedet. Dies geschah trotz großer Kritik der anwesenden Studierenden und gegen die Stimmen aller vier studentischen Senator*innen. Diese Ordnung sieht unter anderem vor, dass Gebühren bzw. Entgelte, wie bisher, in Abhängigkeit vom Aufwand des Angebotes erhoben werden. Neu ist, dass nun eine pauschale Gebühr von 10 € pro Studierende*r pro Kurs erhoben wird. (§ 6 Abs. 1a)
Diese Entscheidung können wir zum einen inhaltlich nicht mittragen, zum anderen möchten wir den vorangegangenen Prozess kritisieren. Wir sehen eine Vielzahl guter Gründe, weshalb dieses Vorhaben abzulehnen ist, leider wurde sich aus unserer Sicht nicht ausreichend hiermit auseinandergesetzt. Wir halten es deshalb für notwendig, noch einmal Stellung zu nehmen:
  • Ohne Möglichkeit zur Rückerstattung des Betrages überlegen es sich viele Studierende zweimal ob sie sich für einen Kurs einschreiben. In jedem Sportverein kann ein Probetraining absolviert werden. Sich einen Kurs erst einmal anzuschauen wird häufig nicht möglich sein, da viele Sportangebote bereits Minuten nach der Freischaltung komplett belegt sind. Wie kann im Falle von Krankheit oder anderer Verhinderung der Beitrag erstattet werden? Was kann getan werden, wenn die Kursbeschreibung irreführend ist und die*der Studierende lieber ein anderes Angebot wahrnehmen möchte? Wir glauben, dass der Beitrag zu sinkenden Teilnehmer*innenzahlen führen wird, da 10 € ausreichen um unsichere Studierende abzuschrecken.
  • Laut § 111 Abs. 8 des Landeshochschulgesetzes, welcher die Erhebung von Gebühren und Entgelten regelt, sind „[hierbei] soziale Gesichtspunkte […] zu berücksichtigen“. Ein pauschaler Beitrag ohne die Möglichkeit auf Befreiung für z.B. Sozialhilfeempfänger*innen kann dem nicht gerecht werden.
  • Der gleiche Paragraph sagt auch, dass bei „hochschulpolitischem Interesse“ von der Erhebung abgesehen werden kann. Sport trägt wie kaum ein anderer Teil des Lebens auf dem Campus zur Integration bei. Bei einem Anteil von 20% Internationals an dieser Universität sehen wir ganz klar ein politisches Interesse. Diese Möglichkeit des interkulturellen Austausches sollten wir nicht mit einem Preisschild versehen.
  • Anscheinend herrscht im Rektorat die Auffassung, dass mit Beginn des Semesters alle Studierende einen festen Stundenplan haben – das hat uns sehr verblüfft. Für viele Studierende, gerade an der Fakultät für Humanwissenschaften, ist ein rechtzeitig feststehender Stundenplan ein ferner Traum. Regelmäßig ändern sich auf Grund von überbuchten Seminaren in den ersten Wochen des Semesters die Stundenpläne. Die Einschreibung in die Sportkurse am 12. Oktober, welche nun mit der Entrichtung der Gebühr einher geht, kann nicht funktionieren. Erst recht nicht, wenn eine Möglichkeit des Widerrufs fehlt.
  • Die Erarbeitung der Ordnung fand ohne jegliche studentische Beteiligung statt. Wir erwarten schlicht, dass bei Vorhaben, welche unmittelbare Auswirkungen auf alle 13000 Studierenden dieser Universität haben, der Studierendenrat, als universitäre Interessenvertretung der Studierenden, involviert wird. Die Tatsache, dass die Ordnung gerade einmal drei Wochen vor den Kurseinschreibungen im kommenden Wintersemester verabschiedet wurde, zeigt uns, dass nie ein Interesse bestand Studierende in diesen Prozess einzubeziehen. Dazu kommt, dass der Senat ein Gremium ist in welchem die Professor*innen per Gesetz die Mehrheit der Stimmen haben und somit nicht darauf angewiesen sind, dass Studierende die Vorhaben anderer unterstützen. Studentische Beteiligung an universitären Prozessen sieht anders aus!
  • Darüber hinaus verwundert es uns sehr, dass hier eine Verwaltungs- und Benutzungsordnung verabschiedet wurde, jedoch immer noch nicht einsehbar ist wie mit den erhobenen Gebühren umgegangen werden soll. Bei jeder anderen bisher eingerichteten Betriebseinheit wurde dazu lang und ausführlich im Senat debattiert und hinterfragt, wie genau mit den finanziellen Mitteln gehaushaltet wird. Insofern sehen wir hier eine Fahrlässigkeit einiger Mitsenator*innen in ihrer Verantwortung gegenüber der Universität und deren Mittelvergabe!
Das einzige Zugeständnis, welches gemacht wurde, ist die Prüfung einer vierwöchigen Rücktrittsfrist“. Dies sehen wir als nicht ausreichend an, vor allem, da niemand inhaltliche Bedenken bezüglich der Rücktrittsfrist hatte, sondern nur die ungeklärte Frage nach der technischen Umsetzbarkeit im Raum stand. Man stelle sich vor, an dieser Universität würden Studiengänge beschlossen und eingeführt im vollen Bewusstsein, dass es passieren kann, dass 2 bis 3 geplante Teilaspekte an technischer Umsetzung scheitern könnten. Für uns ist ein kostenfreies Sportangebot Teil einer ausfinanzierten Universität. Auch im Landeshochschulgesetz steht „Sie [die Hochschulen] fördern in ihrem Bereich die sportliche und kulturelle Selbstbetätigung“. Wenn nun Aussagen wie „[…] Wir können uns dieses Sportangebot schon seit Jahren nicht mehr leisten“ getätigt werden – dann mag das so sein und stellt definitiv ein Problem dar. Jedoch können wir als Studierendenvertretungen kein Vorhaben unterstützen bei dem Studierende finanziell dazu beitragen sollen, eine über die Jahre schlechter werdende Finanzierung seitens des Landes zu kompensieren.
Nicht in einem Bundesland in dem es keine Studiengebühren gibt. Erst recht nicht, nachdem Studierende nicht an entsprechenden Prozessen beteiligt wurden.
Milena Zumbeck (Studentische Senatorin – Stura)
Toni Müller (Studentischer Senator)
Till Isenhuth (Studentischer Senator)
Alexander Hönsch (Studentischer Senator)
Henning Venghaus (Studentischer Senator)
Studierendenrat (Stura)
Fachschaftsrat der Fakultät für Humanwissenschaften (FasRa FHW)
Fachschaftsrat der Fakultät für Maschinenbau (FaRa FMB)
Fachschaftsrat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (FaRa WiWi)
Fachschaftsrat der Fakultät für Medizin (FaRa Med)
Fachschaftsrat der Fakultät für Mathematik (FaRa Math)
Fachschaftsrat der Fakultät für Naturwissenschaften (FaRa FNW)
Fachschaftsrat der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik (FaRa FVST)
Fachschaftsrat der Fakultät für Elektro- und Informationstechnik (FaRa FEIT)
Fachschaftsrat der Fakultät für Informatik (FaRa FIN)

[:de]+++Graffitikünstler*innen, Dadaist*innen und Minimalist*innen aufgepasst+++[:]

[:de]Wir wollen eure Ideen! Zweimal im Monat finden unsere Sitzungen in den Kellerräumen des Wohnheim 1 statt. Immer wieder gibt es das Problem, dass Antragsteller*innen und interessierte Studierende direkt am Eingang zu unserem kleinen Keller-Kabuff vorbeilaufen. Einziger Hinweis ist ein Schaukasten, wow. Das wollen wir ändern und Euch als Studierende miteinbinden.

Eure Aufgabe:

Erstellen eines Designvorschlags für die gesamte Fläche oder eine Teilfläche des Niedergangs. Dabei sollte unbedingt erkennbar sein, dass es sich um Räume des Studierendenrates handelt und dort Sitzungen stattfinden.

Im Keller befinden sich außerdem Räumlichkeiten unserer Referate. Hier kann gerne Bezug genommen werden.

Um Materialien und die versäumte Zeit eurer Hiwi-Jobs oder in der Pizza-Bude braucht Ihr Euch keine Gedanken machen, Ihr werdet für das Ausleben Eurer Kreativität entschädigt und mit allem ausgestattet, was für Umsetzung benötigt wird.

Besichtigungen sind immer möglich, schaut einfach am Wohnheim 1 vorbei und macht Euch selbst ein Bild von unserem tristen Niedergang.

Für mehr Informationen könnt Ihr Euch an unsere Sprecherin für Internes wenden. Kontakt unter: annemarie.krebs@stura-md.de

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[:de]Markt der Möglichkeiten | Sommersemester 2018[:]

[:de]

Studentische Initiativen und Vereine stellen sich vor!

Am 9. Mai habt ihr die Chance euch über die vielen studentischen Initiativen zu informieren – von sozialen, kulturellen bis hin zu politischen Gruppen. Der Markt wird auf dem Mensavorplatz der OVGU von 11-14 Uhr stattfinden.

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[:de]Ausschreibung – Preis der Studierendenschaft 2018[:]

[:de]Liebe Studierende, Mitarbeiter*innen und Professor*innen der OvGU,

der Studierendenrat lobt auch dieses Jahr den Preis der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität aus. Mit diesem sollen Studierende und Absolvent*innen ausgezeichnet werden, welche mit ihrem Engagement für die Belange der Studierenden das Leben am und um den Campus erleichtert, verschönert oder mitgestaltet haben. Der Preis ist auf 150€ für eine Einzelperson, bzw. 250€ für eine Gruppe dotiert.

Wer kann vorgeschlagen werden?

Vorgeschlagen werden können immatrikulierte und ehemalige Studierende, sowie studentische Initiativen oder studentische Gruppierungen an der Otto-von-Guericke-Universität. Vorschläge können durch Studierende, Professor*innen, sowie Mitarbeiter*innen der OvGU eingereicht werden. Verbunden mit der Auszeichnung sind eine Urkunde sowie ein Preisgeld. Die Preisverleihung soll während der Immatrikulationsfeier Anfang Oktober 2018 stattfinden.

Wie können Vorschläge eingereicht werden?

Wir freuen uns auf zahlreiche Vorschläge und bitten euch hierzu das Formular des StuRas (https://goo.gl/qvwJDj) zu verwenden. Vorschläge können bis zum 06.05.2018 per  Mail (studierendenpreis@stura-md.de) oder als Einwurf in unseren Briefkasten (neben dem Büro in G26) erfolgen.

Mit besten Grüßen,

euer Studierendenrat

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[:de]AUSSCHREIBUNG – Sachbearbeiter*in für Finanzen[:]

[:de]

Der Studierendenrat sucht:

eine*n Sachbearbeiter*in für Finanzen

mit sozialen und kommunikativen Fähigkeiten. Die Vergütung beträgt 10€ pro Stunde bei einer Monatsarbeitszeit von 40 Stunden. Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der 01.04.2018.

Folgende Anforderungen werden an den*die Bewerber*in gestellt:

  • Sprechzeiten (2 mal 2 Stunden pro Woche)
  • Mitarbeit bei Projektabrechnungen
  • Organisation der Buchführungsbelege
  • Mitbetreuung der Sozialdarlehen inkl. Mahnwesen
  • Mitarbeit bei Erstellung von Haushaltsplan und Jahresabschluss
  • Mitarbeit bei Anleitung und Kontrolle der fu?r die entsprechenden Finanzen Verantwortlichen, der dem Studierendenrat bei- und untergeordneten Organe (Referate, Fachschaften etc.)
  • Bereitschaft zur Beteiligung an Aktivitäten des Studierendenrates
  • Deutschkenntnisse auf Muttersprachenniveau

Der*Die Bewerber*in muss an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert sein und darf nicht Mitglied des Studierendenrates sein oder auf der Vertretungsliste fu?r den Studierendenrat stehen.

Die Bewerbung ist schriftlich bis zum 25.03.2018 einzusenden an:

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Studierendenrat Postfach 4120 39016 Magdeburg
oder
tessa.zander@stura-md.de

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[:de]Klare Kante gegen die AfD – Der Studierendenrat der Otto-von-Guericke-Universität bezieht Position[:]

[:de]Die Meile der Demokratie entstand aus einer bitteren Notwendigkeit: Jahr für Jahr versammelten sich um den 16. Januar Neonazis, um die Zerstörung Magdeburgs im Zweiten Weltkrieg für ihre Ideologie zu instrumentalisieren. Um diesem Treiben ein Zeichen des zivilgesellschaftlichen Protests entgegenzusetzen, versperrte die Meile der Demokratie mit ihrer parteiischen thematischen Zielsetzung und Präsenz den Rechtsradikalen den Weg durch Magdeburgs Innenstadt. Während sich die Größe des Naziaufmarsches durch langwierige und intensive antifaschistische Arbeit marginalisierte, blieb die Meile der Demokratie weiterhin als Kundgebung für eine plurale Gesellschaft und Zeichen gegen Rechtsextremismus, Menschenverachtung und Geschichtsrevisionismus etabliert.

In diesem Jahr nimmt erstmals die AfD an der Meile der Demokratie teil – eine Partei, die durch ihr Auftreten in keiner Hinsicht mit den Ursprüngen und Leitideen der Veranstaltung in Einklang gebracht werden kann. Regelmäßig fallen Parteimitglieder durch rechtsextreme, xenophobe, sexistische und homophobe Äußerungen auf. Immer häufiger offenbart die Partei ihr antidemokratisches Gesicht. Teile der Veranstaltungszielgruppe, wie z.B. LGBT* und linkspolitische Menschen gehören sogar zu den offen artikulierten Feindbildern der AfD [1].

Die Teilnahme stößt daher nicht nur in der Studierendenschaft auf Unverständnis. Zahlreiche Initiativen zogen ihre Beteiligung an der Meile zurück, kritisierten die Zustände und fanden sich anschließend mit politischen und medialen Anfeindungen konfrontiert. Dazu gehören auch die bislang größten Mitorganisator*innen Miteinander e.V. und das Bündnis gegen Rechts, welchen wir an dieser Stelle unser vollstes Verständnis und unsere Solidarität aussprechen.

Marcus Gercke, Sprecher für Öffentlichen des Studierendenrates, dazu:

„Als Studierendenvertretung einer Studierendenschaft, deren Mitglieder von André Poggenburg als ‚Wucherung am deutschen Volkskörper‘ [2] bezeichnet wurden, sehen wir uns in der Pflicht, die aktuelle Situation nicht unkommentiert zu lassen und uns klar zu positionieren – gegen die AfD.“

Seit dem gescheiterten Angriff der AfD auf die Freiheit sowie den Fortschritt der Wissenschaft am 12.01.2017 [3] versuchte die Partei mittels Einschüchterung und einer Abfolge von Kleinen Anfragen, das Recht des allgemeinpolitischen Mandats der verfassten Studierendenschaft infrage zu stellen. „Völlig zurecht blieben diese Bestrebungen erfolglos“, so Gercke. Weiter führt er an:

„Mit einem Anteil von knapp 20 Prozent internationaler Student*innen richten sich die völkisch-nationalistischen Vorstellungen von Gesellschaft auch gegen unsere Studierenden. Deshalb können und wollen wir es nicht verantworten, in einer Reihe mit der AfD zu stehen.“

Die Billigung der AfD auf der Meile der Demokratie ist ein weiterer Schritt des Rechtspopulismus in die gesellschaftliche Mitte. Es bahnt sich an, was nie wieder Realität werden darf: menschenfeindliche Ansichten bestimmen selbstverständlicher denn je den öffentlichen Diskurs. Die demokratische Legitimation der AfD besagt längst nicht, dass eben jene auch demokratische Werte vertritt. Ihre völkische Politik spricht diesbezüglich eine immer deutlichere Sprache.

„Der AfD müssen klare Grenzen gesetzt werden. Deshalb unterstützen wir den Aufruf zur antifaschistischen Demonstration am 20. Januar 2018: Blau ist das neue Braun“ (Marcus Gercke, Sprecher für Öffentliches).

Auf Dauer benötigt die Meile der Demokratie ein neues Konzept, um sich gegen die Erosion von Rechts wehren zu können. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wäre die Rückführung der Hauptorganisation in zivilgesellschaftliche Hände.

 

[1] http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-11/sexualkunde-unterricht-afd-schule-kinder-homosexualitaet-transsexualitaet

[2] https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/poggenburg-eklat-landtag-100.html

[3] https://stura-md.de/wp-content/uploads/2017/02/Erklaerung-Angriff-auf-Wissenschaft.pdf[:]

[:de]Stellenausschreibung eines/einer SachbearbeiterIn für IT[:]

[:de]

AUSSCHREIBUNG

Der Studierendenrat sucht einen/eine SachbearbeiterIn für IT mit sozialen und kommunikativen Fähigkeiten. Die Vergütung beträgt 10€ pro Stunde bei einer Monatsarbeitszeit von 40 Stunden. Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der 20.01.2018.

Folgende Anforderungen werden an den/die BewerberIn gestellt:

  • Erfahrungen mit Linux-Server-Administration, insbesondere:
  • Verwaltung eines Mail-Servers (Postfix, Dovecot)
  • Betreuung und Aktualisierung eines Webservers (Apache2 mit PHP und MySQL)
  • Pflege von einer oder mehreren WordPress-Installationen, Mailing-Listen (Mailman)
  • Einrichtung weiterer Webanwendungen auf Anfrage
  • Wiki (Media-Wiki)
  • Updates und Softwareinstallation auf Windows 7 Professional & Windows 10 Bürorechnern
  • Deutschkenntnisse auf Muttersprachenniveau

Der/Die BewerberIn muss an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg immatrikuliert sein und darf nicht Mitglied des Studierendenrates sein oder auf der Vertretungsliste für den Studierendenrat stehen. Die Bewerbung ist schriftlich bis zum 15.01.2017 einzusenden an:

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Studierendenrat
Postfach 4120
39016 Magdeburg
oder

tessa.zander@stura-md.de

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[:de]VERGISS MAL NICHT – Gemeinsam gegen Geschichtsvergessenheit und Verdrängungskultur[:]

[:de]

Nie wieder!„, so lautete das Motto, unter dem wir letztes Jahr zusammen mit fast 700 Studierenden der Hochschule Magdeburg-Stendal und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie SchülerInnen und BürgerInnen auf dem Domplatz standen, um gegen die wachsende Geschichtsverdrängung zu demonstrieren.

Nun, ein Jahr später, werden wir wieder auf die Straße gehen.

Unter dem Motto „Vergiss Mal Nicht – Gegen Geschichtsvergessenheit und Verdrängungskultur“ wollen wir auf die Ereignisse des 9. Novembers 1938 aufmerksam machen. Ein Datum, das die jüngere deutsche Historie so nachdrücklich geprägt hat, wie kaum ein anderes.

Am 09. November 1938 begannen mit der Reichspogromnacht die Novemberpogrome. Es kam zu gezielten Brandanschlägen auf Synagogen und Hetzjagten auf jüdische MitbürgerInnen. Hierbei spielte auch Magdeburg als eine der ersten betroffenen Städte eine zentrale Rolle. Spätestens an diesem Tag musste jedeR in Deutschland sehen, dass Antisemitismus und Rassismus bis hin zum Mord legitim geworden waren. Diese Nacht war das offizielle Signal zum größten Völkermord in der Geschichte der Menschheit. (1)

Dennoch gibt es MitbürgerInnen, wie beispielsweise Ursula Haverbeck, die wider jeglicher Tatsachen den Holocaust leugnen. Im Jahr 2011 empörte die rechtsextreme Partei NPD damit, dass sie ein Wahlplakat mit dem Slogan „Gas geben“ im Zuge der Abgeordnetenhauswahl vor dem jüdischen Museum in Berlin aufhing.

Im Januar agitierte der thüringische Politiker Björn Höcke in Dresden, dass sich die Deutschen mit ihrer „Bewältigungspolitik“ selbst lähmen würden und es eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad brauche.“ Dazu sagte er: „Wir Deutschen – und ich rede jetzt nicht von Euch Patrioten, die sich hier heute versammelt haben – wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, dass sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat. (Applaus)“ (2)

Alexander Gauland äußerte sich am 2. September dieses Jahres mit Blick auf die NS-Zeit: „Man muss uns diese zwölf Jahre nicht mehr vorhalten. Sie betreffen unsere Identität heute nicht mehr. Und das sprechen wir auch aus. Deshalb haben wir auch das Recht, uns nicht nur unser Land, sondern auch unsere Vergangenheit zurückzuholen.“ Weiter führte er aus: „[wir haben das Recht], stolz zu sein auf Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen.“ (3)

Als dritte Generation, die in Frieden aufwächst, liegt es nah, mit der Vergangenheit abschließen zu wollen. Es ist wahr, dass uns keine Verantwortung für die Gräueltaten des NS-Regimes mehr zugeschrieben werden kann.

Wir haben aber die Verantwortung, diese Gräueltaten als solche in Erinnerung zu behalten, privat für uns und in der Gesellschaft.

Wir haben die Verantwortung den letzten Überlebenden der Shoa beizustehen.

Wir haben die Verantwortung aus der Geschichte zu lernen, ein wiedererstarken faschistischer Tendenzen zu erkennen und in ihren Anfängen zu bezwingen.

Solche besorgniserregenden Aussagen und Tendenzen wie die oben bringen uns zu der Auffassung, dass wir uns gerade als Studierende, SchülerInnen und mündige BürgerInnen heute mehr denn je klar positionieren müssen. Gegen Geschichtsvergessenheit, gegen Antisemitismus und gegen einen erstarkenden Revisionismus.

Lasst uns unsere Meinung auf die Straße bringen.
Laut- und Meinungsstark!

VERGISS MAL NICHT!

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WAS? Demonstration „Vergiss Mal Nicht – Gegen Geschichtsvergessenheit und Verdrängungskultur“

WANN? 09. November 2017 | 18:30 Uhr

WO? Hasselbachplatz

*Informationen zu RednerInnen, Route und Aktionen folgen/ mehr Informationen unter: https://www.facebook.com/events/1850022985027282/

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(1)
https://www.lpb-bw.de/reichspogromnacht.html
(2)
http://www.deutschlandfunkkultur.de/afd-und-ns-gedenken-so-geht-rechte-geschichtspolitik-in.976.de.html?dram%3Aarticle_id=377934
(3) https://www.welt.de/politik/deutschland/article168663338/Gauland-fordert-Recht-stolz-zu-sein-auf-Leistungen-in-beiden-Weltkriegen.html

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